Schließen Sie sich dem E-Passfoto-Netzwerk an und sichern Sie sich Ihre Zukunft!

Profitieren Sie von unserem cloudbasierten System und bleiben Sie die erste Anlaufstelle für hochwertige Passfotos

Unsere Lösung

Die Fotobranche steht vor einer aufregenden Neuerung: das cloudbasierte E-Passfoto-Verfahren. Ab Mai 2025 revolutionieren wir die Art und Weise, wie Passbilder erstellt und an Behörden übermittelt werden. Auf dieser Seite erfahren Sie alles, was Sie über das neue System wissen müssen, wie Sie sich dafür registrieren und vorbereiten. Lassen Sie uns gemeinsam den nächsten Schritt in eine digitale Zukunft gehen!

Unsere Lösung ermöglicht es Ihnen, auch nach dem neuen Gesetz ab 1. Mai 2025 weiterhin Passfotos anzubieten – in höchster Qualität und mit maximaler Flexibilität.

Die Digitalisierung schreitet voran und umfasst nun auch die Erstellung von Passbildern. Mit dem neuen Gesetz zur „Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“, das im November 2023 veröffentlicht wurde, wird ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Fälschungssicherheit von Ausweisen gemacht. Eine wesentliche Änderung besteht darin, dass Passbilder nicht mehr in physischer Form bei der Beantragung von Ausweisdokumenten eingereicht werden dürfen.

Ihre Chance als Fotograf

Damit Sie als Fotograf weiterhin uneingeschränkt Passbilder anbieten können und die erste Anlaufstelle für professionelle Passfotos bleiben, hat die Arbeitsgemeinschaft E-Passfoto ein cloudbasiertes Verfahren entwickelt. Dieses gewährleistet ein hohes Sicherheitsniveau bei der Erstellung biometrischer Passbilder und unterstützt die Anforderungen nach Zertifizierung und Registrierung.

Warum teilnehmen? Vorteile des Netzwerks:

RECHTLICHE
SICHERHEIT

Erfüllen Sie alle Anforderungen des neuen Passfoto-Gesetzes ab 1. Mai 2025.

HÖCHSTE
SICHERHEIT

Stellen Sie sicher, dass Ihre Passfotos den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen.

 

MODERNSTE TECHNOLOGIE

Nutzen Sie unser cloudbasiertes System für schnelle und sichere Fotoübertragungen zum Amt.

Registrierung

Das beschriebene E-Passfoto-Verfahren steht diskriminierungsfrei allen Fotografinnen und Fotografen, die Ihre Dienstleistereigenschaft gemäß der Verordnung darlegen können, zur Verfügung. Derzeit haben sich bereits mehr als 1.800 Teilnehmer in Deutschland (Stand: August 2024) registriert.

Kontaktieren sie uns!

Erfahren Sie mehr über die Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit uns und stellen Sie sicher, auch in Zukunft Passbilder für Ihre Kunden anbieten zu können.

STEPHAN UHLENHUTH

Leiter Arbeitsgemeinschaft
E-Passfoto
RINGFOTO GmbH & Co. KG
Benno-Strauß-Str. 39
90763 Fürth/Germany
suhlenhuth@ringfoto.de
Fax:      +49 911 6588 – 347

Herr Stephan Uhlenhuth

Sie haben sich schon registriert - perfekt!

Hier finden Sie das Vorgehen für registrierte Verfahrenensteilnehmer:

1. Gehen Sie aktiv auf das Amt in Ihrer Nähe zu und kontaktieren Sie dieses.

Präsentieren Sie sich als Partner der Behörde zur Aufnahme der biometrischen Passbilder. Weisen Sie darauf hin, dass Ihr Amt nicht verpflichtet ist, das angebotene Terminal von der Bundesdruckerei zuschicken zu lassen oder anzuschaffen. Wenn Sie zehn oder mehr Ämter / Gemeinden / Städte zu einem mit Herrn Uhlenhuth (suhlenhuth@ringfoto.de) abgestimmten Termin in Ihr Rathaus oder an einen anderen Ort bekommen, unterstützen wir Sie gerne mit einer Präsentation! Alternativ ist auch ein Onlinetermin im Rahmen eines Teams-Calls möglich.

2. Lassen Sie sich umgehend von einem Systemintegrator beraten, um für Sie die beste Lösung zu finden.

Sofern Sie noch keine aktive Geschäftsbeziehung mit einem Systemintegrator haben, finden Sie nachfolgend eine kurze Vorstellung unserer drei Kooperationspartner. Es handelt sich um mittelständische Unternehmen der Fotobranche, die bereits in den letzten Jahrzehnten digitale Passbildsysteme entwickelt, vermarktet und betreut haben und mit RINGFOTO im Rahmen der Arbeitsgruppe E-Passfoto eng zusammenarbeiten:

Flashlight

Silverlab Solutions GmbH

VST GmbH

Gemeinsam mit RINGFOTO haben diese Systemintegratoren auf Basis ihrer langjährigen Erfahrungen im Passbildgeschäft ein Passbild-System (Hard- und Software) für das Cloudbasierende E-Passfoto-System entwickelt. Damit können Sie unter Berücksichtigung der zentralen Sicherheitsanforderungen hinsichtlich Vermeidung von Morphing und anderen Manipulationen weiterhin am Passbildgeschäft teilhaben. Entsprechend Ihrer individuellen Anforderungen, kann das System stationär oder mobil sein und so z.B. für den Einsatz in Krankenhäusern oder Seniorenheimen auch außerhalb des Studios genutzt werden.

3. Nach Auswahl eines Systemintegrators, können Sie die Lizenz bei diesem erwerben.

Diese Lizenz ist notwendig, um das System nutzen und die von Ihnen angefertigten Bilder den Ämtern über die Hochsicherheitscloud zur Verfügung stellen zu können. Die Details und das genaue Vorgehen erklärt Ihnen gerne der jeweiliger Systemintegrator.

4. Erstidentifikation mit e-ID Verfahren
  • In den nächsten Monaten werden Sie zum Login in das E-Passfoto System per E-Mail aufgerufen und müssen sich als Firmeninhaber mit Ihrem Personalausweis über das e-ID Verfahren einmalig identifizieren.

 

  • Prüfen Sie, ob Ihr Personalausweis NFC fähig ist und die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder elektronischen Aufenthaltstitels aktiviert ist. Sollte diese Funktion nicht aktiviert sein, können Sie diese kostenlos in Ihrem Bürgeramt aktivieren lassen.

 

  • Um die Online-Ausweisfunktion nutzen zu können, benötigen Sie Ihren selbstgewählten sechsstelligen PIN-Code. Sollten Sie Ihren PIN-Brief verloren haben oder Ihre PIN nicht mehr wissen, können Sie kostenfrei in Ihrem Bürgeramt eine neue PIN anfordern. Das Bürgeramt teilt Ihnen zudem auf Wunsch Ihr Sperrkennwort mit. Weitere Informationen können Sie hier
5. Registrieren Sie alle Mitarbeiter Ihres Unternehmens im E-Passfoto System, die ebenfalls Passfotos erstellen sollen.

Auch alle diese Mitarbeiter müssen sich mit dem e-ID Verfahren identifizieren. EU-Bürger, die bei Ihnen beschäftigt sind, benötigen eine e-ID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.

Meilenstein für Führerscheine: Erfolgreicher Test des E-Passfoto-Systems

Am Freitag, den 10. November 2023, hat die Arbeitsgemeinschaft E-Passfoto gemeinsam mit drei Fotografen und Fotohändlern in der Region Offenbach erfolgreich das cloudbasierte E-Passfoto-System installiert und getestet.

Live-Test des E-Passfoto-Systems: Während des Tests wurden vor Ort und live Passfotos aufgenommen und direkt in die Software der Fotografen übertragen. Diese Fotos wurden anschließend automatisch auf biometrische Vorgaben zugeschnitten und geprüft. Die Fotografen erhielten sofortiges Feedback zur Qualität und Konformität der Bilder.

Genehmigung und Cloud-Upload: Nach der Genehmigung durch die Kunden wurden die Fotos in die Cloud hochgeladen, um sie für die Ämter abrufbar zu machen. Zusätzlich wurde bei jedem Fotografen ein Ausdruck mit einem QR-Code generiert.

Reibungsloser Ablauf beim Amt der Stadt Offenbach: Das Amt der Stadt Offenbach nutzte das Fachverfahren VOIS/FSW von HSH – prokommunal, um den QR-Code zu scannen und das Bild zu überprüfen. Der gesamte Prozess verlief reibungslos, und das Bild wurde problemlos in das Fachverfahren eingebunden.

Fazit: Dieser erfolgreiche Test markiert einen bedeutenden Fortschritt in der Digitalisierung und Sicherheit der Passfotoerstellung und zeigt, wie effizient und sicher das neue E-Passfoto-System in der Praxis funktioniert.

Die nächsten Schritte:

Q3 2024

  • Anpassung der Schnittstelle für die Bildübertragung gemäß finaler TR 03170
  • Anpassung des QR-Codes für den Abruf der Bilder durch das Amt gemäß TR 03170
  • Übergabe der angepassten Schnittstelle und QR-Codes an Komm.one, HSH und AKDB
  • Identifizierung der Händler und Mitarbeiter per e-ID-Verfahren (elektronischer Identitätsnachweis des Händlers)

Q4 2024

  • Planung und Durchführung der ersten Tests mit Passbildern bei allen Fachverfahrensanbietern
  • Beantragung der Pilotphase beim BMI (Bundesministerium des Innern)
  • Vorbereitung auf die Veröffentlichungstermine im Mai und November eines jeden Jahres, wie vom BMI vorgegeben